Wir geben hier eine Auflistung der starken und schwachen Punkte des Geschäftsumfeldes Englands basierend auf unseren Beratungserfahrungen.
+ Das Handelsregister wird selbständig und online geführt, ohne lange Verfahren und der Notwendigkeit eines Notars
+ Der Körperschaftsteuersatz für Gesellschaften beträgt 19% seit dem 05.04.2017; nach derzeitiger Lage ist vorgesehen, den Satz auf 17% zu senken ab 05.04.2020
+ Es gibt keine Gewerbesteuer in der UK. Zu beachten ist aber, das es eine Gemeindesteuer (business rates) auf Büroräume gibt. Diese können schnell zu einem bedeutenden Kostenfaktor werden (Großbüro, Warenlager)
+ Die Abgaben für Sozialversicherung bei Anstellung oder Selbständigkeit sind niedriger als z. B. in Deutschland
+ Das steuerliche Veranlagungsverfahren ist schlank und unkompliziert
+ Die Abwicklung mit den Steuerbehörden erfolgt ebenfalls überwiegend online
+ Keine misstrauische, unternehmensfeindliche Einstellung bei Ämtern und öffentlichen Behörden
? Unsicherheit über BREXIT
? Nach Aussage von Theresa May beginnen nun Pläne, Steuern zu erhöhen, um das enorme Defizit im Nationalen Gesundheitswesen zu bekämpfen. Derzeit gibt es keine Informationen dazu, welche Steuern betroffen sein könnten und in welchem Umfang
– Der Bankenservice ist als schlecht zu bezeichnen mit überwiegend langen Bearbeitungszeiten und nicht selten unaufmerksamen, unkoordinierten und schlecht ausgebildeten Sachbearbeitern, trotz bestem Bemühen von deren Seite
– Die Sachbearbeitung in Behörden, öffentlichen Ämtern und bestimmten Serviceunternehmen (Gas, Strom, Wasser, Telefon, Banken) erscheint oft gleichgültig, unaufmerksam mit deutlich begrenztem Sachverstand